Gebührenordnung
Kostenregelung für Dienstleistungen der DRK Bereitschaften des DRK Kreisverbandes Ammerland auf der Grundlage der o.a. Einsatzvereinbarung:
Als Mindestbetrag wird eine Einsatzpauschale je Einsatz von 25,00€ erhoben.
(zuzüglich Verpflegung, sofern nicht vom Veranstalter gestellt)
Personal
o Notärztin / Notarzt o NotfallsanitäterIn o RettungsassistentIn o RettungssanitäterIn o SanitäterIn o LeiterIn Sanitätsdienst | nach Aufwand 12,00€ je angefangene Stunde 11,00€ je angefangene Stunde 10,00€ je angefangene Stunde 8,84€ je angefangene Stunde 13,00€ je angefangene Stunde |
Wird
vom Veranstalter keine Verpflegung gestellt, so werden je Stunde und Einsatzkraft
zusätzlich 1,50 € erhoben
Rettungsmittel
· Rettungstransportwagen (RTW,KTW,NEF) |
15,00 € je angefangene Stunde |
· Mannschaftstransportwagen |
4,50 € je angefangene Stunde |
· Einsatzleitwagen · Zelt (Sanitätsstation) |
14,50 € je angefangene Stunde 6,00 € je angefangene Stunde |
Abgerechnet wird nach tatsächlich angefallener Einsatzzeit. (Einsatzbeginn / Einsatzende)
Die Beträge sind erforderlich für die Abgeltung der Sachkosten, die mit der Bereit-stellung und Ersatzbeschaffung von z.B. medizinischem Gerät und Fahrzeugen, sowie für die Anschaffung und Unterhaltung von Einsatzbekleidung verbunden sind. Selbstverständlich sind unsere Helferinnen und Helfer während des Einsatzes versichert. Die eingesetzten Helferinnen und Helfer arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine Entlohnung für ihre Tätigkeit.
Abweichende Regelungen sind ausschließlich schriftlich zu vereinbaren!
Einsatzvereinbarung Version 04 vom 01.01.2017
Bei einer Anfrage zu einem Sanitätsdienst und deren Anforderung wenden Sie sich bitte an sandienste@drk-zwischenahn.de
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